Schöner, schneller, lauter – Püttmann Lackiertechnik ist Ihr Partner für Fahrzeugtuning!

Ihr Auto ist wirklich toll und macht viel Spaß. Doch es kann noch so viel mehr! Mit dem richtigen Tuning können Sie die Leistung, das Aussehen und den Sound Ihres Wagens so sehr verändern, dass Sie ins Staunen geraten werden. Wir von Püttmann Lackiertechnik haben viel Erfahrung im Fahrzeugtuning und sind Ihr Spezialist in 79341 Kenzingen und Umgebung.

Mit dem richtigen Tuning kann man aus seinem Auto noch richtig viel rausholen – sowohl optisch als auch leistungstechnisch. Da stellt sich die Frage, welche Veränderungen legal sind und was verboten ist. Wir klären Sie deswegen vorab gerne über die Rechtslage zum Autotuning auf.

Spätestens bei der nächsten Hauptuntersuchung wird es Probleme geben, wenn Sie Teile am Auto verbaut haben, die nicht legal sind. Deswegen sollten Sie vor dem Tuning einiges beachten. Ein Teil sollte im besten Fall eine StVO-Zulassung haben. Erlaubt sind im Allgemeinen alle Veränderungen, die der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) entsprechen. Folgendes sollten Sie wissen:

  • Einzelabnahmen eines Prüfers sind immer dann nötig, wenn Umbauten am Auto verbaut werden, die nicht serienmäßig hergestellt wurden. Das ist vor allem bei Bastlern der Fall.
  • Ein Teilgutachten wird benötigt, wenn ein Teil zugelassen werden kann, trotzdem aber das gesamte Auto dem Prüfer vorgestellt werden muss.
  • Wenn Sie ein Teil einbauen lassen wollen, das keine Genehmigung benötigt, verfügt dieses über eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), die Sie immer im Auto dabei haben sollten.
  • Ähnlich läuft es mit der Allgemeinen Bauartgenehmigung (ABG) ab: Hier ist das Teil jedoch nur in Bezug auf ein bestimmtes Automodell zulassungsfrei. Wenn Sie es mit einem anderen Modell verbauen lassen wollen, ist eine Abnahme durch einen Prüfer nötig.
  • Die EG-Betriebserlaubnis (EGB) funktioniert wie die ABG, ist jedoch in ganz Europa gültig und eher für Hersteller von Autoteilen relevant.

Alles, was die Sicherheit des Autos und Autofahrers gefährdet, muss vorgezeigt werden oder ist verboten. Verboten sind generell alle Autoteile, Veränderungen oder Anbauten, die gegen die Vorgaben und Richtlinien der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung verstoßen. In dieser steht unter § 19 „Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis“ geschrieben, dass die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt, „wenn …

  • – die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
  • – eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
  • – das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.“

Was kann mir eine Scheibenfolie alles bieten?

Scheibenfolien werden bei Autos immer beliebter. Schließlich ist ihr Nutzen von vielerlei Vorteil: mehr Sicherheit, weniger Blendung, besserer Einbruchschutz. Wir zeigen Ihnen gerne, was eine Scheibenfolie alles bieten kann.

In jeder Kfz-Werkstatt gehören Glasbruchschäden zu den Klassikern von Kfz-Reparaturen. Wir wissen, wie schnell die Scheiben in Autos zerspringen und welch eine Gefahr dann von den Glassplittern ausgeht. Die Frontscheiben in Autos bestehen aus Verbundsicherheitsglas und sind so verarbeitet, dass das Glas im Falle eines Bruchs nicht in tausend Teile zerspringt. Bei den Seitenscheiben ist das jedoch meist nicht der Fall. Hier lohnen sich Scheibenfolien, die der Scheibe zusätzlichen Halt geben und es zu einem Verbundsicherheitsglas machen. Dies sorgt nicht nur für mehr Sicherheit im Falle eines Unfalls, sondern macht es Kriminellen auch schwerer, in Ihr Auto durch die Scheibe einzubrechen.

Scheibenfolien mit Tönung können zwar auch den oben genannten Sicherheits- und Schutzaspekt erfüllen, tragen jedoch vielmehr zum Komfort des Fahrers und der Mitfahrer bei. Gerade im Sommer, wenn die Sonne aufs Auto prallt, zeigen Tönungsfolien ihre volle Wirkung: Das Auto erhitzt sich nicht mehr so stark. Außerdem werden Sie während der Fahrt weniger geblendet, ob von der Sonne oder von anderen Autos. Ihre Augen werden also stets geschont und das Auto verwandelt sich nicht mehr in eine mobile Sauna. Ein weiterer Aspekt von Tönungsfolien: Mehr Privatsphäre, da von außen nicht mehr so gut das Innere des Autos eingesehen werden kann.

Klingt nach genügend Gründen, um eine Scheibenfolie anzubringen? – Dann melden Sie sich bei uns, wir von Püttmann Lackiertechnik sind DER Tuning-Profi in 79341 Kenzingen und Umgebung und haben auch bei Scheibenfolierungen viel Erfahrung.

Autoscheiben tönen: Was erlaubt ist – und was nicht

Seine Autoscheiben kann man tönen, weil es cool aussieht und neugierige Blicke erspart oder weil es zum Beispiel die Kinder vor direkter Sonneneinstrahlung schützt. Doch nicht alles ist erlaubt und wenn Sie hier falsch vorgehen, kann es richtig teuer werden!

Wer seine Autoscheiben tönen möchte, sollte zuerst einen Blick in die Richtlinien werfen – genauer gesagt in Paragraph 40 Absatz 1 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO): „Scheiben aus Sicherheitsglas, die für die Sicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind, müssen klar, lichtdurchlässig und verzerrungsfrei sein.“ Wer sein Sichtfeld durch Veränderungen an den Scheiben zu stark einschränkt, muss mit mindestens 10 Euro Strafe rechnen. Das Bußgeld kann bei Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit auf 90 Euro und einen Punkt in Flensburg ansteigen.

Die Windschutzscheibe und die beiden Scheiben links und rechts vorne dürfen Sie nicht tönen oder anderweitig verdunkeln lassen. Während Sie an den Seitenscheiben vorne durchsichtige Folien, zum Beispiel als Einbruchschutz oder gegen Zersplitterung bei einem Unfall, anbringen dürfen, darf die Windschutzscheibe auf keinen Fall beklebt oder verändert werden. Schon kleinste Luftbläschen unter der Folie könnten verheerende Folgen haben. Somit ergibt sich, dass Sie nur die hinteren Fenster ab der B-Säule (mittlere Fahrzeugsäule) tönen lassen dürfen, einschließlich der Heckscheibe.

Übrigens: Nur Folien mit einer allgemeinen Bauartgenehmigung (ABG) sind erlaubt.

Kfz-Zulassungsstelle: Das sind meldepflichtige Änderungen

Anmelden, ummelden, abmelden – beim Auto gibt es einige meldepflichtige Änderungen, die Sie der Kfz-Zulassungsstelle unbedingt mitteilen müssen. Im Folgenden sagen wir Ihnen, was Sie über meldepflichtige Änderungen wissen müssen.

Nach Paragraph 13 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) müssen Sie als Fahrzeughalter die Kfz-Zulassungsstelle informieren, sobald sich Ihre Daten oder die Ihres Fahrzeugs ändern. Tun Sie das nicht, droht ein Bußgeld von mindestens 15 Euro: „Der Zulassungsbehörde eine meldepflichtige Änderung nicht unverzüglich mitgeteilt“ (Bußgeldkatalog, Tatbestandsnummer 813100). 40 Euro werden fällig, wenn Sie die Zulassungsstelle nicht über einen Halterwechsel, z. B. nach Verkauf Ihres Autos, informiert haben. Folgende Änderungen sind meldepflichtig:

  1. Änderungen von Angaben zum Halter, wobei bei alleiniger Änderung der Anschrift die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht vorzulegen ist.
  2. Änderung der Fahrzeugklasse nach Anlage XXIX der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung.
  3. Änderung von Hubraum, Nennleistung, Kraftstoffart oder Energiequelle.
  4. Erhöhung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit.
  5. Verringerung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit, wenn diese fahrerlaubnisrelevant oder zulassungsrelevant ist.
  6. Änderung der zulässigen Achslasten, der Gesamtmasse, der Stützlast oder der Anhängelast.
  7. Erhöhung der Fahrzeugabmessungen, ausgenommen bei Personenkraftwagen und Krafträdern.
  8. Änderung der Sitz- oder Stehplatzzahl bei Kraftomnibussen.
  9. Änderungen der Abgas- oder Geräuschwerte, sofern sie sich auf die Kraftfahrzeugsteuer oder Verkehrsverbote auswirken.
  10. Änderungen, die eine Ausnahmegenehmigung nach § 47 erfordern.
  11. Änderungen, deren unverzügliche Eintragung in die Zulassungsbescheinigung auf Grund eines Vermerks im Sinne des § 19 Absatz 4 Satz 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung erforderlich ist.
Klaus R.
Eine rundum positive Erfahrung. Super freundlicher und zuvorkommender Service, akzeptabler Preis und gute Qualität der Lackierung.
Großes Lob auch für die gute Präsenz im Internet – keine Selbstverständlichkeit für einen mittelständischen Betrieb.
Vielen Dank!
Sébastien L.
Sehr gute und kompetente Instandsetzung meines Hagelschadens. Sehr freundliche Beratung. Fa. Püttmann kann ich auf alle Fälle weiterempfehlen.
Christoph Z.
Preis Leistungsverhältnis ist sehr gut. Auch Ein sehr kompetenter und freundlicher Geschäftsführer. Nur zu Empfehlen ⭐️⭐️⭐️⭐️⭐️
Tobias K.
Top Service! Sehr freundliche Beratung und schnelle Ausführung der Lackarbeiten in Topqualität! Man kann die Lackierei bestens weiterempfehlen!!!
Patrick G.
Sehr freundliches Personal. Absolute Top Arbeit. Preis Leistung ist super. Würde ich jedem weiterempfehlen.
Merta
Mein Auto wurde nach einem Unfall schnell und tadellos repariert. Das Team war sehr kompetent und das Preis-Leistungs-Verhältnis war ausgezeichnet.
Lars K.
Sehr empfehlenswerte Werkstatt: sehr freundlicher Geschäftsführer, mega gründliche Arbeit, super kundenfreundlich, Termine werden immer eingehalten oder auch beschleunigt, Kundenwünsche werden sehr ernst genommen, auch Kleinigkeiten am Auto werden mit-priorisiert behandelt. Diese Tugenden sind leider heutzutage sehr selten ! Deshalb eine klare Empfehlung. Weiter so!
Ta P.
Nach einem Wildunfall hatte ich mein Auto in dieser Werkstatt. Alles hat super geklappt, kompetent, schnell, freundlich, problemlos. Die Firma Püttmann hat auch alles mit meiner Versicherung geklärt, ich habe damit keine Arbeit. Ein Ersatzwagen war auch Thema. Gerne wieder, ich bin sehr zufrieden und habe sie auch schon weiter empfohlen. Danke!
Freddy
Herr Püttmann ist Service in Person!
Top Kommunikation und Schnelligkeit.
Alles bestens vorbereitet und die Qualität stimmt. Sehr zu empfehlen!
Matthias M.
Ich kann nur den Rezensionen anschließen. Sehr gute Abwicklung, sehr kompetenter Chef. Sehr ordentlich Arbeit,sehr schnell. Termine werden eingehalten. Gerne wieder.
Laura L.
Was soll ich sagen? Top von Anfang bis Ende. Auto kam rein mit nem sehr tiefen Kratzer und kam 2 Tage später raus wie neu.
To G.
Habe eine WP umlackieren lassen und bin begeistert, schaut top aus, super professionelle Arbeit und schnelle Abwicklung, gerne wieder.
Absolut zu empfehlen!
Mathias H.
Rundum sehr positive Erfahrung. Angefangen mit der Kontaktaufnahme über Fahrzeugabgabe bis hin zur Fahrzeugabholung. Kann ich mit bestem Gewissen weiterempfehlen
Anika
Vielen Dank für den tollen Service. Wir sind total zufrieden mit dem Ergebnis. Absolut weiter zu empfehlen.
Freundlich, nett und kompetent
Marcel B.
Super freundlich und sehr kompetent. Auch noch zeitnah einen Termin fürs Auto bekommen. Alles bestens.
Sandra O.
Wir haben jetzt schon mehrere Reparaturarbeiten bei der Fa. Püttmann machen lassen und waren auch dieses Mal wieder sehr zufrieden. Sehr ordentliche, schnelle Arbeit und immer super freundlich. Danke
Clemens N.
Größten Dank, perfekte Abwicklung von der Termin Vereinbarung bis zur Wieder Übergabe nach der Smart Reparatur.
Bin begeistert. Top Freundlichkeit besser geht es einfach nicht. Jederzeit gerne wieder.
Andreas S.
Top Service! Wir waren sehr zufrieden und preislich war es auch mehr als fair! Vielen Dank an Herrn Püttmann
Andi V.
Schnelle Serviceannahme und absolut professionelle Abwicklung! Ich bin begeistert. Ganz klare Empfehlung!
Markus T.
Sehr freundlich und kompetent. Ebenso schnell und sauber wurde mein Auto wieder hergerichtet. Sehr zu empfehlen
Jan V.
Hier wird Kundenzufriedenheit groß geschrieben. Angefangen bei der Schadensaufnahme bis zur Übergabe des reparierten Schadens. Stets freundliche und fachliche Auskunft. Die ausgelieferte Arbeit ist mehr als Überzeugend. Kann ich nur Empfehlen, wirklich top Leistung.
Florian H.
Eine sehr gute und fähige Lackiererei. Freundlich, preiswert, qualitativ und vor allem termintreu. Immer eine Empfehlung wert.
Thomas W.
Nach einem Unfall war ich mit meinem Auto bei der Firma Püttmann Lackiertechnik. Die Unfallinstandsetzung war einwandfrei & schnell. Die Kommunikation war hervorragend und freundlich. Insgesamt eine äußerst kompetente und sehr kundenfreundliche Firma und daher sehr zu empfehlen.